Dienst am Bau Deutschland Zentrum der Konzepte/ Kooperation Partner FID Fachinstitut Rheinland für Verkehr und Weiterbildung

Zusammen in die Zukunft


§ 1 -Generalbauunternehmen,Rohbau,Geschossbauweise,Häuserbau,Hoch und Tiefbau,Baggerbetrieb,Verbautechnik,Erdbau,Gartenlandschaftsbau und Tiefbau/Abbruch/Schadstoff-Asbest. Von der  Firma Dienst am Bau Deutschland ist der Geschäftsführer,Vertragshändler Erdal Kizgin.

Die Verträge erhalten mit der gegenseitigen Unterschrift ihre Gültigkeit sofort nach Unterschrift und Stempel. Es besteht Datenschutz und Schweigepflicht über inhaltliche Details gegenüber Dritten. Die Parteien erklären sich einverstanden durch Gegenzeichnung des Vertrages. Wird dies verletzt, tritt an der Stelle § 5 in Kraft.

§ 2 - Die Firma Dienst am Bau Deutschland nimmt sich das gleiche Recht für alle die "Rammfreiheit ","Medienfreiheit" da keine Behörde oder Amt wie auch vorgegebene (LV) Leistungsverzeichnisse keine 100% Erkenntnis haben, die Gefahren im Erdreich Lokalisieren können.

§ 2b - Die Firma Dienst am Bau Deutschland arbeitet mit verschiedenen Firmen, Nachunternehmern, Subunternehmern, Wettbewerbsfreiheit,Freie Marktwirtschaft Eu Recht 2015.

§ 3 - Dienst am Bau Deutschland ist gegen Schwarzarbeit und bei Auffallen von nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitern wird das örtliche Zollamt benachrichtigt.(Sozialversicherungsgesetz).

§ 4 - Dienst am Bau Deutschland ist in jeder Form auf Baustellen gegen Rassismus, Diskreminierung, für Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit von Mitarbeiter und Kollegen bei Baustellen.Inanandergreifende Arbeiten müssen vor beginn bei Grossbaustellen vom Generallunternehmer unterbreitet werden , der sinn das alle Unternehmer das Innernandergreifendearbeiten unterschreiben beinhaltet mit umsicht zu arbeiten und Unfälle zu minimieren und im schlechtestem falle zu lokalisieren.

§ 4b - Im falle nicht unterschriebene innernandergreifendearbeiten besteht bei Unfällen und schäden keine sichere und konkrete gewehrleistung .Bei Baustellen mehrere Unternehmer  oder vor Unternehmer nicht zu verfolgen sind.VOB Verträge sind nur gültig wenn beide Parteien eine LV vorher als Angebot eingehen und sich einverstanden erklären. Ebenso ist eine VOB nur bestandteil wenn die summe eines Vertrages  zur eine gesamtleistung des Hauptauftrages als GU darstellt und nicht den Auftrag als Nachunternehmer an zweiter oder dritter stelle die vergabe erzielt als AN.

§ 4c - Bei Schäden an Dritten die der Firma Dienst am Bau Deutschland versucht nahe gelegt zu werden, ist eine Nachweispflicht vom Geschädigten zu erbringen. Ein amtliches Protokoll mit dem Sachverhalt des Schadensdokument von den zuständigen Behörden wie der Polizei zu erbringen ist. Ansonsten wird der Schaden nicht annerkannt.

§ 5 - Widerufsrecht bei nicht Einhalten des Zahlungsziel zu Verträgen oder Vertragsinhalte nimmt sich die D.A.B.D. das Recht die gegnerische Firma in Regress zu nehmen durch Rechtsbeistand. Die auszuführenden Arbeiten werden eingestellt. Registrator-Täuschung und Verletzung des Vertrages ist strafbar.

§ 6 - Maschinenarbeiten wie Kleingeräte oder Größeres, Bagger werden ab 500 Std. Inspektionsarbeiten inklusive als Arbeitsstunden berechnet.

§ 6b - Mehrarbeiten und Nachtrag sind als Zusatzaufwand Arbeiten anzurechnen die auch vorher nicht zu ermittelbare versteckte Mängel mit bis zu 15% dazu anrechenbar sind. All dies Bedarf der Schriftvorm, festzuhalten in Verträgen, sodass dann AN und AG es schriftlich bekennen. Handschriftliche Änderungen im Vertrag sind nicht zulässig.

§ 7 - Die Anforderungen von Fachkräften werden in der Regel mit Pauschalpreis oder Stundensatz abgerechnet. Die Komplettpreise sind abzuhandeln und bedürfen der Einigung. Mehrarbeiten werden vor Ort angezeigt und protokolliert, vorangemeldet beziehungsweise nachgemeldet, die für nichtvereinbarte Arbeiten zusätzlich in Rechnung gestellt werden kann als Nachtrag, auch wenn eine Baustellennr. oder Kostenstelle nicht bekannt ist. Sind die Leistungen durch den Aufwand in der Rechnung tituliert, somit erbracht und werden in Rechnung gestellt als amtliches Dokument.

§ 7b - Die Salvatorischverträge sind festgelegten Normen, die auch zwischen AN und AG vertraglich eingehalten werden müssen. Die Firma Dienst am Bau Deutschland   verpflichtet sich nur zu Verträgen, die durch Vorabreden durch den Geschäftsführer Erdal Kizgin abgehandelt und in Schriftform niedergeschrieben sind.

§ 8a - Umweltschonend und saubere Arbeiten sind die wichtigsten Grundsätze von  Dienst am Bau Deutschland, bei nicht Einhalten des Umweltschutzes wird mit sofortiger Wirkung die Umweltschutzbehörde oder Aufsichtsämtern Empfehlungen und zuständige Behörden Informationen zur Bekämpfung mitgeteilt.

§ 8b - An- und Abfahrten zur Baustelle, sowie Transport von Gerätschaften, Diesel Kraftstoffe und Schmierstoffe werden in Rechnung gestellt.

§ 8c - Kündigungsfrist mit abgeschlossenen Verträgen beträgt mindestens zwei Wochen laut Kündigungschutzgesetz, wenn keine andere Verreinbarung getroffen wurde.VOB Verträge sind nur wirksam wenn beide Parteien vor beginn der arbeiten  eine ausschreibung mit Leistungsverzeichnisse erhalten und unterschrieben haben mit stempel und siegel.Das einverständniss beide Parteien zum Leistungverzeichniss.

§ 9 - Bei Feststellung mit Gefahrenstoffe TRGS § 519§ oder TRGS § 524§ oder TRGS § 521 §  TRGS BGR 128 § 551 § 555 § auch ähnliche Gefahrenstoffe ( Asbest ) wird sofort darauf hingewiesen zur fachkundige Entsorgung mit Arbeitsschutz. Die Methoden der Asbestsanierung wie Einbindesprühmethoden, entfernen, befestigen und beschichten oder räumliche Trennung muss vor Ort entschieden werden von Sachkundigen der Nr. 2.7. Anlage 3 TGRS § 519 oder TRGS 524§ anerkannten Aufsichtsführenden. Nur geeignete sachkundige Personen entsprechen der Anforderung - der Asbestsanierer, Gefärdungsbeurteilungsplan.

§ 9b - Einweisung, Sicherheit, Einhäusung, Abschottung mit Schwarz-Weissbereich, Unterdruckgeräte, Arbeitsplan, arbeitsmedizinische Untersuchung des Asbestsanierers, Arbeitsschutzanzug und Atemschutzmasken p1/p2/p3-G26, Abfallentsorgungsnr.-beantragung, geringfügige Expositionsarbeiten mit Asbest oder nicht geringfügige Arbeiten mit Asbest - dies alles obliegt den Aufsichtführenden. Entscheidungen vor Ort nach Geschaffenheit des jeweiligen Zustands und Örtlichkeiten des aktuellen Stand.

§ 10 - Bei Feststellung und der Beabsichtigung mit asbesthaltigen Produkten oder mit Asbestarbeiten, gesetzlich ist Pflicht das die Arbeiten mit Gefahrenstoffe wie Asbest,      7 Tage vor Beginn bei den zuständigen Behörden mitgeteilt und angezeigt werden.

§ 11 - Vermietung mit Personal-Maschine sind Preise nach Aufwand und Zeit die Grundlage zur Berechnung, Gültigkeit des Mietbeginn nach Bestellung per E-mail oder Lieferschein.Bei erreichen vom Grundwasserspiegel und Flugbomben,Fels,Antike, sind nicht im Vertrag im Preis enthalten ebenso sind verträge mit nur unter vorbehalt .werden gesondert abgerechnet als zusatzarbeit oder Nachtragsarbeiten.

§ 12 - Handschriftliche Veränderungen im Vertrag sind unwirksam, gelten als Vertragsbruch.Abgeschlossene Verträge im fall Vertragsbruch wird Schadenersatz beantragt als Ausfall und bereithaltung für die Gesamte Jahreszeit des jeweiligen Jahres.

§ 13 - Gerichtstand Deutschland 40822-Mettmann